Ticker zur Gerichtsverhandlung

Ab 14 Uhr werdet ihr hier immer aktualisiert auf dem Laufenden gehalten.

14:05 Uhr: Es geht los! Die Sache konkret ist: Unterlassungsklage gegen die einstweilige Verfügung des Landesverband NRW gegen die ESBG, die ein Verbot des Aufstieges in die 2. Liga und damit die Neuaufnahme von Gesellschaftern in der ESBG beinhaltet.
Vom Landesverband NRW sind Herr Sorge und sein Anwalt zugegen. Auf Seiten der ESBG sind es Geschäftsführer Jäger und sein Anwalt.
Es werden die letzten Schriftsätze an die Parteien verteilt. Anscheinend gab’s bis zuletzt regen Schriftverkehr.

14:10 Uhr: Herr Harnos betritt den Raum. Leider ist kein Stuhl mehr frei.

14:16 Uhr: Der Anwalt der Kläger (Landesverband NRW) beginnt sein Plädoyer.
Laut Vereinbarung der Oberligisten ist NUR der Sieger der Finalserie berechtigt, aufzusteigen. Nach Bankrott der Indians hat die ESBG gesagt, dass beide Vereine des Finals aufsteigen dürfen.  Der Landesverband wehrt ich nun dagegen, dass die ESBG selbstständig entscheiden darf, dass Bad Nauheim und/oder auch nicht Kassel aus der Oberliga in die 2. Liga aufsteigen und somit der Oberliga West fehlt.
Für die Seite des Klägers muss zwingend eine Vereinbarung zwischen der ESBG und dem Landesverband NRW geben, die es zwar mal gab, aber ja gekündigt wurde. Deswegen sieht der Landesverband eigentlich gar keinen Anspruch auf einen Aufsteiger aus der Oberliga.

14:29 Uhr: Es wird gerade allgemein über den Sinn und Zweck von Ab- und Aufstieg diskutiert.
Auch die Richterin hat dazu eine eigene Meinung.
Und jetzt herrscht erstmal Uneinigkeit darüber, wer überhaupt wo und warum bei welcher Liga zuständig ist. (Also eigentlich nix neues, viel davon haben wir schon bei der Kassel-Verhandlung gehört…)

14:32 Uhr: Die ESBG beginnt ihr Plädoyer.
Laut ESBG hat der Landesverband gar keine Handlungsvollmacht für die Aufstiegsrunde, sondern ganz allein der DEB. Der Kooperationsvertrag zwischen DEB und ESBG besteht bis Saisonende, also bis zum Ende aller Playoff-Spiele, auch der 2. Liga.
Außerdem kann man ja auch eigentlich heute gar nicht darüber entscheiden, da es viel zu kurzfristig ist, wegen dem nahen Saisonschluss der 2. Liga.
Laut dem Landesverband sind aber alle Verträge zwischen dem DEB und allen Landesverbänden abgestimmt. Wenn einem Landesverband aber etwas gegen den Strich läuft, soll laut der Klägerseite auch ein Landesverband dagegen sagen können.

14:48 Uhr: Der Landesverband muss gerade begründen, warum er sich überhaupt eine einstweilige Verfügung nach § 1004 BGB, der wohl auf das Eigentum des Klägers beinhaltet, stützt (Interessante Frage der Richterin).
Jetzt kommt gerade die Frage auf, welche Durchführungsbestimmungen für die Vereine in der Oberliga West überhaupt gelten; die des DEB oder die des Landesverbandes.

14:57 Uhr: Laut Herrn Sorge wäre es kein Problem, wenn der Aufsteiger in eine 2. Liga des DEB aufsteigen würde, da es zum DEB eine Vereinbarung und Verträge gibt, zur ESBG aber nicht. Denn mit der ESBG gäbe es Streitigkeiten zu vielen Themen, die nicht klar sind.
Jetzt wird die Verhandlung  zwischen DEL, DEB und ESBG vor dem neuen Kooperationsvertrag aus der Versenkung geholt… das wird noch ein langer Tag…

15:05 Uhr: Oha, jetzt plötzlich kommt Fahrt in die Sitzung… Die ESBG setzt sich jetzt mit dem Landesverband zusammen vor der Tür, nachdem alle durcheinandergerufen haben.

Die Verhandlung ist unterbrochen.

15:20 Uhr: Es geht weiter.
Es wird jetzt darüber gesprochen, ob es nicht die Möglichkeit keiner Mediation oder anderer Einigungsmaßnahmen gibt.
Der Landesverband NRW gibt seinen Lösungsvorschlag bekannt: Der Meister der Oberligen (Bad Nauheim) dürfte aufsteigen, wenn es dazu zusätzlich einen neuen Kooperationsvertrag zwischen DEB und ESBG gibt.
Dies wurde aber von allen Beteiligten abgelehnt.

15:25 Uhr: Der Landesverband will den Antrag insofern umzuschreiben, dass im Vertrag eine Kooperation zwischen allen Landesverbänden, dem DEB und der ESBG festgeschrieben sein soll.
Die ESBG lehnt den Antrag ab, da der Landesverband NRW nicht für alle anderen Landesverbände sprechen kann.

15:36 Uhr: Die Verhandlung ist zu Ende. Ein schneller Antrag, eine schnelle Ablehnung der Gegenseite, jetzt kommt’s auf die Gerichtsentscheidung an. Diese wird schriftlich am 14.5. um 15 Uhr verkündet!

Damit wars das auch schon wieder. Das Ende kam ziemlich schnell, geregelt wurde nix und alle Parteien zoffen sich weiter. Also wie immer im deutschen Eishockey.

Facebooktwitterredditpinterestlinkedintumblrmail